WICHTIGE HINWEISE für SCHWEIZER KUNDEN!
Auszug aus den Zoll - Einfuhrbestimmungen der Schweiz.
Durch das E-Shopping bestellen immer mehr Schweizerinnen und Schweizer Waren bei ausländischen Anbietern. Weil bei jeder Lieferung der Schweizer Zoll passiert wird, fallen neben Warenwert und Transportkosten oft zusätzliche Kosten für den Empfänger an, die mit der Verzollung im Zusammenhang stehen und an die bei der Bestellung nicht gedacht werden, obwohl Sie als Schweizer Staatsbürger wissen sollten, dass eine gesetzliche Wareneinfuhr generell nötig ist.
Alle Pakete und Speditionslieferungn, die aus dem Ausland in die Schweiz gelangen, passieren den Schweizer Zoll. Auf den Begleitpapieren (Zollausfuhrformularen sowie Präferenz mit Ursprungsland und Rechnungen in 3 - facher Ausfertigung) müssen die für die Zollbehörden relevanten Informationen (Inhalt, Wert etc.) aufgeführt sein. Ob Zollkosten fällig werden und in welcher Höhe, bestimmt das Schweizer Zollgesetz. Der Warenwert ist der Wert, der zu verzollen ist; er setzt sich aus dem effektiven Wert der Ware, den Versandkosten und den Zollabwicklungskosten oder sonstigen landesbedingten Gebühren des Bestimmungslandes zusammen.
Vor der Bestellung bei ausländischen Internet-Versandhäusern ist es generell empfehlenswert, sich beim Zoll über die Bestimmungen für die Einfuhr in die Schweiz sowie über die einzuführenden Waren, Versandart und Kosten zu erkundigen. Nur Geschenksendungen von im Ausland wohnhaften Privatpersonen an Privatpersonen in der Schweiz sind bis zu einem Warenwert von CHF 100.- abgabenfrei.
Im Internet ersteigerte oder gekaufte Waren erfüllen diese Bedingungen nicht und sind nach den allgemeinen Vorschriften abgabenpflichtig!
Achtung Käufer !!!
Jede Sendung aus dem Ausland in die Schweiz ist somit zoll- und Mehrwertsteuerpflichtig.
Auch Sendungen eines Geschäfts an eine Privatperson, eines Geschäfts an ein Geschäft, aber auch Sendungen einer Privatperson an eine Privatperson (z. B. Internet-Auktionsverkäufe) sind grundsätzlich zoll- und mehrwertsteuerpflichtig für Schweizer Kunden. Es besteht in die Schweiz keine spezielle Wertfreigrenze, sondern nur eine Abgabenfreigrenze. Die Abgabenfreigrenze wurde für Lieferungen in die Schweiz mit einem Steuerwert bis zu CHF 65.- festgelegt. (Achtung: Das gilt nicht für alle Waren.)
Demnach werden Zoll- und Mehrwertsteuerbeträge nicht erhoben, sofern der Mehrwertsteuerbetrag für ein Paket den Betrag von CHF 5.- je Zolldeklaration nicht übersteigt. Jedoch gibt es auch bei dieser Regelung Ausnahmen, die abgabenpflichtig behandelt werden und somit wiederum zoll- und steuerpflichtig sind. Dies bedeutet u. a., dass bestimmte Bijouterie und Schmuckwaren sowie Teile davon mit oder ohne Edelmetallüberzug somit abgaben- und steuerpflichtig sein können.
Dasselbe gilt, wenn die Schweizer Zollbehörde Zweifel an der Richtigkeit der Deklaration hat. In diesem Fall ist mit einer erhöhten Einfuhrabgabe zu rechnen. Wertangaben in ausländischer Währung rechnet das Zollamt nach dem am letzten Börsentag vor der Zollabfertigung notierten Devisenkurs (Verkauf) um. Der Steuerwert errechnet sich aus dem Warenwert, den Versandkosten sowie Zollabwicklungskosten und anderen Nebenkosten bis zum ersten inländischen Best
immungsort sowie allfällige Einfuhrabgaben (ohne Schweizer Mehrwertsteuer).
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer berechnet sich nach dem Warenwert, den der Importeur bzw. Käufer oder Empfänger zu entrichten hat, und den Nebenkosten (Beförderungskosten bis zum Wohnort des Empfängers und Taxen für Verzollungsleistungen der Post) sowie den auf Grund der Einfuhr geschuldeten Zöllen und Gebühren.
Erfolgt die Einfuhr nicht auf Grund eines Kaufgeschäfts, ermittelt sich die Mehrwertsteuer anhand des Marktwerts am Ort des Empfängers, also anhand des Betrags, den ein Käufer für die eingeführte Ware zahlen müsste.
Taxen der Post
Die Swiss Post erhebt auf ihre Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Zollabfertigung verschiedene Taxen. Diese sind auf der Quittung entsprechend ausgewiesen:
• Vorweisungstaxe: Für die Abfertigung bzw. Bearbeitung der Pakete verlangt Swiss Post International eine Postvorweisungstaxe von CHF 10.-.
Rechenbeispiel - so setzt sich der Steuerwert zusammen, so wird die MWSt berechnet, Änderungen sind aber jeder Zeit Möglich!
Warenwert bzw. Einkauf bei netto | 1.000,00 € | Kurs € x ca. 1,5 | = 1.500,00 CHF |
Versandkosten | 150,00 € | Kurs € x ca. 1,5 | = 225,00 CHF |
Zollabfertigungskosten | + ?????? CHF | ||
eventuelle Zollabgaben | + ?????? CHF | ||
Somit "STEUERWERT" | ca. 1.725,00 CHF | ||
Folglich wäre auch diese Sendung in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig. | |||
Die MWSt. würde hier 138,00 CHF (8,0 % auf 138,00 CHF) + Zulagen betragen. |
Der Empfänger bezahlt somit bei einem Einkauf von 1.000,00 € + die Versandkosten von 150,00 € und hat z.B. als Gesamtrechnungsbetrag von 1.150,00 € an den Verkäufer zu bezahlen.
Den Restbetrag in Höhe von mindestens 138,00 CHF des Rechenbeispiels zzgl. der anfallenden Zuschläge hat der Käufer an den jeweiligen Versanddienstleister gegen gesonderte Rechnung zu bezahlen.
Detaillierte Zollinformationen können auf der Homepage der Eidg. Zollverwaltung www.zoll.admin.ch abgerufen oder beim Zollamt der Region telefonisch angefragt werden.
Um Zoll und Steuerrechtliche Strafen zu vermeiden raten wir jedem Käufer, eine gesetzlich konforme Wareneinfuhr in sein Heimatland abzuwickeln.
Dieses stellt den letzten Informationszeitpunkt 2014 dar und kann sich bis heute verändert haben!