Arbeitsschutzhinweise
Arbeitsschutzhinweise
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Die von uns gelieferten Produkte können Gefahrstoffe im Sinne des Chemikaliengesetzes (ChemG.)
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und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV.) enthalten.
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Gefahrstoffe können auf den menschlichen Körper einwirken und schädigen.
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Unser kurzer Leitfaden gibt Hinweise zur Lagerung von Gefahrstoffen
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sowie einen Überblick über Schutz- und Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Kontakt mit Gefahrstoffen.
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Nähere Details können aus den Sicherheitsdatenblättern entnommen werden.
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Die von uns gelieferten Produkte können Gefahrstoffe im Sinne des Chemikaliengesetzes (ChemG)
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und der Gefahrstoff-Verordnung (GefStoffV) enthalten.
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Mögliche Gefahren für die Gesundheit können Sie aus Gebinde - Etikett und dem Sicherheitsdatenblatt entnehmen.
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Stoffe und Zubereitungen wie
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Beschichtungs- und Dichtstoffe,
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Klebstoffe
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und ähnliche Produkte
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sind z. B. mit folgenden Gefährlichkeitsmerkmalen gekennzeichnet: alte Kennzeichnung (EU)
Alte Kennzeichnung (EU): |
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Giftig |
Ätzend |
Gesundheitsschädlich |
Leichtentzündlich |
Umweltgefährlich |
Neue Kennzeichnung (GHS): |
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Einwirkungsmöglichkeiten
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Gefahrstoffe können auf unterschiedliche Art auf den menschlichen Körper
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Entscheidend sind hier die physikalische Zustandsform und die Verarbeitungstechnik.
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Die nachstehende Tabelle zeigt Ihnen, wodurch eine Gefährdung bei welchen Tätigkeiten für den Menschen auftreten kann.
Gefährdung durch: |
Einwirkung bei unterstehenden Tätigkeiten |
Aufnahme in den Körper |
Flüssigkeiten z.B.
Lösemittel, Amine,
Isocyanate, Epoxidharze |
Ab- und Umfüllvorgänge, Mischvorgänge |
Verschlucken, Hautresorption |
Dämpfe z.B.
Lösemittel, Amine,
Isocyanate |
Streichen, Walzen, Tauche |
Haut- und Atemwege |
Aerosole
z. B. Farbnebel |
Spritzen |
Haut- und Atemwege |
Rauch
z.B. Schweißrauch |
Schweißen, Löten |
Haut- und Atemwege |
Stäube
z.B. Zemente, Sande |
Sackentleerung, Mischvorgänge, Strahlarbeiten |
Haut- und Atemwege |
Schutzmaßnahmen
Die Grundregel für Sicherheit und Gesundheitsschutz lautet, entsprechende Gefährdungen zunächst durch technische Maßnahmen zu minimieren.
Erst wenn dies nicht möglich ist, sind organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen zu treffen.
Diese Rangfolge findet sich in verschiedenen Vorschriften wieder und wird als „TOP“ (technisch, organisatorisch, persönlich) bezeichnet.
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Technisch:
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z.B. geschlossene Apparatur,
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Absaugung
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Organisatorisch:
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Persönlich:
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
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a) Hautschutz / Körperschutz
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Die Schutzausrüstung richtet sich nach dem Ausmaß der möglichen Gefährdung:
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Körper:
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geeignete Arbeitskleidung,
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Schürzen,
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Schutzanzug,
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Arbeitsschuhe
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Hände:
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geeignete Schutzhandschuhe
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Gesicht:
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Schutzbrille,
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Schutzschirme,
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Helme mit Visier
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b) Augenschutz
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Kontakt der Augen mit dem Gefahrstoff ist zu vermeiden.
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Dies kann erreicht werden durch:
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Schutzbrille,
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Korbbrille
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Schutzschirm,
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Gesichtsschutzvisier
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c) Atemschutz
Zum Schutz gegen
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Staub,
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Rauch
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und Partikel.
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Partikel - Filterklasse ist abhängig von der Anwendung
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P1 inerte Stoffe,
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P2 gesundheitsschädliche Stoffe,
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P3 giftige bzw. krebserzeugende Arbeitsstoffe)
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Zum Schutz gegen
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Gase,
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Dämpfe,
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Atemschutzmaske mit Gasfilter
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- Gasfiltertyp A
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- Gasfilterklasse abhängig von der Gaskonzentration
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In engen Räumen und Behältern dürfen nur Isoliergeräte (unabhängig von der Umgebungsatmosphäre) verwendet werden.
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Hinweis:
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Die Auswahl des Atemschutzgerätes ist abhängig von den Einsatzbedingungen, wie z. B.
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Umgebungsatmosphäre,
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Örtlichkeit,
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Arbeitsdauer usw.
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Diese Faktoren müssen im Einzelfall geprüft werden.
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d) Verschlucken
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Die Aufnahme von Gefahrstoffen kann durch die Einhaltung von arbeitshygienischen Schutzmaßnahmen vermieden werden.
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Im Anhang sind Bezugsquellen für die persönliche Schutzausrüstung aufgelistet.
Lagerung:
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Produkte sind so zu lagern, dass Mensch und Umwelt nicht gefährdet werden.
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Gebinde bruchsicher, dicht geschlossen an einem
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kühlen,
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trockenen
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und gut gelüfteten Ort
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nur in Originalgebinden lagern.
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Zur Aufbewahrung und Lagerung von Gefahrstoffen dürfen keine Behälter, durch deren Form der Inhalt mit Lebensmitteln verwechselt werden kann, verwendet werden.
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Gefahrstoffe dürfen an Arbeitsplätzen nur in Mengen vorhanden sein, die für den Fortgang der Arbeiten notwendig sind.
Hinweise zum Arbeitsschutz:
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Erste-Hilfe-Maßnahmen
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Bei Kontakt mit Gefahrstoffen sind folgende Maßnahmen einzuleiten:
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Hautkontakt:
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Beschmutze Kleidung sofort
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ausziehen,
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Hautpartien mit viel Wasser abspülen.
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Augenkontakt:
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Bei weit geöffneten Lidspalt
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mehrere Minuten mit Wasser spülen,
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Augenarzt aufsuchen.
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Verschlucken:
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Reichlich Wasser trinken, kein Erbrechen auslösen.
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Einatmen:
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Frischluft einatmen lassen, Atemwege freihalten.
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Bei Unfall oder Unwohlsein Arzt zuziehen und, wenn möglich, diesem das entsprechende Gebinde - Etikett vorzeigen.
Sicherheitsdatenblätter:
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Für alle Produkte stehen Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung.
Vorschriften:
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Es gibt zahlreiche Vorschriften und Regeln die zu beachten sind.
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Nachfolgend sind nur einige der wichtigsten aufgeführt.
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Diese Zusammenstellung ist nicht vollständig und entbindet nicht von der Beiziehung anzuwendender spezieller Vorschriften und Regeln.
Arbeitsschutzgesetz:
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Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Gefahrstoffverordnung)
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BG-Vorschriften (UVV), BG-Regeln, BG-InformationSicherheitsdatenblätter
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Für alle Produkte stehen Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung.
Bezugsquellen für Körper und Atemschutz:
GIFT - NOTRUF - Zentren
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Bei Vergiftungen mit Gefahrstoffen (äußerlich und/oder innerlich) ist nicht nur eine schnelle, sondern vor allem eine kompetente Hilfe die wichtigste Voraussetzung zur Vermeidung schwerer Schäden oder Spätfolgen.
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Allerdings ist nicht jeder Ersthelfer, der an einem Unfallort eintrifft und auch nicht jeder Arzt, der gleich oder später hinzukommt, sofort in der Lage zu entscheiden, welche Maßnahme der ersten Hilfe oder medizinische Behandlung im jeweiligen Fall angezeigt ist, um dem Verunfallten rasch und wirksam zu helfen.
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Hier können die Notrufnummern der bundesdeutschen Giftnotruf-Zentren eine wichtige Hilfestellung leisten.
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Bei Angabe geeigneter Gefahrstoff-Identifikationsnummern (beispielweise der Chemical-Abstracts-Nummer CAS, die auf jeder universitären Einzelsstoff - Betriebsanweisung als BA-Nummer rechts oben eingedruckt ist, der EWG-Nummer oder auch der Inex-Nummer) geben die Spezialisten der nachfolgend aufgeführten Zentren rund um die Uhr Auskunft, in welcher Weise beim jeweiligen Gefahrstoff zu verfahren ist:
Berlin und Brandenburg (Landesberatungsstelle) ..... 030 - 1 92 40 ..... E-Mail: berlintox@giftnotruf.de
Bonn (Nordrhein-Westfalen) ..... 0228 - 1 92 40 ..... E-Mail: gizbn@mailer.meb.uni-bonn.de
Freiburg (Baden-Württemberg) ..... 0761 - 1 92 40 ..... E-Mail: giftinfo@kikli.ukl.uni-freiburg.de
Göttingen (Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen) ..... 0551 - 1 92 40 ..... E-Mail: giznord@giz-nord.de
Homburg (Saarland) ..... 06841 - 1 92 40 ..... E-Mail: kigigt@med-rz.uni-sb.de
Mainz (Hessen und Rheinland-Pfalz) ..... 06131 - 1 92 40 ..... E-Mail: giftinfo@giftinfo.uni-mainz.de
München (Bayern) ..... 089 - 1 92 40 ..... E-Mail: tox@irz.tum.de
Nürnberg (Bayern) ..... 0911 - 398 24 51 oder 398 26 65 ..... E-Mail: muehlberg@klinikum-nuernberg.de