EP 58 Grund AgBB ist ein hochwertiges, benzylalkoholfreies, DIBt geprüftes Epoxidharz,
äußerst emissionsarm geeignet für Aufenthaltsräume
In Kombination mit dem 2 komponentigem EP 202
ist die Grundierung bauaufsichtlich zugelassen.
Sie wird als Grundierung und Kratzspachtelung vor der Belegung von Epoxidharz und Polyurethanharz - Belägen,
sowie als Bindemittel für Rahktionsharz-Mörtel eingesetzt.
Anwendung und Eigenschaften
EP 58 ist eine hochwertige, AgBB-geprüfte 2 komponentige Epoxidharz - Grundierung, die ohne Verwendung von Benzylalkohol hergestellt wird.
Auch als Grundierung oder Sperrschicht, z.B. vor Oberbodenverlegungen ist das Produkt äußerst emissionsarm und gemäß AgBB geeignet für Aufenthaltsräume.
EP 58 ist in Kombination mit 2 komponenten EP 202 bauaufsichtlich zugelassen.
EP 58 wird als Grundierung und Kratzspachtelung vor der Verlegung von Epoxidharz- und Polyurethanharz - Belägen eingesetzt.
Mit geeigneten Sandmischungen können dickschichtige Reaktionsharzausgleichsmörtel hergestellt werden, die auch für dünne Estriche geeignet sind.
Aufgrund der hohen Benetzung des Untergrundes kann mit der Grundierung eine hochfeste Basis für nachfolgende Beschichtungen hergestellt werden.
EP 58 härtet mit normaler Geschwindigkeit und ist bei moderaten Temperaturen am nächsten Tag belegbar.
Die Grundierung ist mechanisch sehr robust und weist eine gute Beständigkeit gegenüber verschiedenen Chemikalien auf.
Die gehärtete Grundierung ist beständig gegen Wasser, Salze, Salzlösungen, Alkalien und Laugen, Fette, Öle, sowie verdünnte Mineralsäuren wie Salz-, Schwefelsäure.
Kurzzeitige Beständigkeit ist gegeben gegen Lösungsmittel wie Benzin, Treibstoffe usw.
Bedingte Beständigkeit ist gegeben bei konzentrierten Mineralsäuren, bei organischen Säuren wie Ameisensäure, Essigsäure, Milchsäure usw.
Hinweis:
EP 58 sollte immer mit einer empfohlenen Beschichtung verarbeitet werden.
Produktmerkmale
sehr emissionsarm
mit Aufenthaltsraum-Zulassung DIBT
lösungsmittel- und benzylalkoholfrei
universell anwendbar
gut haftend
wirtschaftlich
hydrolyse- und verseifungsbeständig
geeignet bei beheizten Fußbodenkonstruktionen
mit Sand füllbar
hart und verschleißfest
Prüfungen
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung im System mitdem 2 komponentigen EP 202
Einsatzbereich
Als Grundierung und zur Herstellung von Kratzspachtelungen.
Vor der Verlegung von emissionsarmen Epoxidharzbelägen.
Zur Herstellung von emissionsarmen Sperrschichten.
Als Grundierung-Verlegeharz von RX - Belägen.
Als dickschichtige Ausgleichsschichten, zur Vorbereitung des Untergrundes.
Für emissionsarme Kunstharz - Estriche
Untergrund
Der zu beschichtende Untergrund muss eben, trocken, staubfrei, ausreichend zug-/druckfest und frei von schwachhaftenden Bestandteilen und Schalen sein.
Haftungsmindernde Stoffe wie Fett, Öl und Farbrückstände sind vorher durch geeignete Maßnahmen zu entfernen.
Zur Beschichtung geeignet ist Beton C 20/25, Zementestrich CT-C35-F5 sowie auch andere ausreichend feste Untergründe.
Die Untergründe müssen eine, für die vorgesehene Art der Nutzung ausreichend hohe Festigkeit aufweisen.
Die Beschichtung von Gussasphalt wird mit Epoxidharzen nicht empfohlen.
Die zu beschichtenden Untergründe sind mechanisch, vorzugsweise durch Kugelstrahlen, vorzubereiten.
Die Oberflächenfestigkeit muss mindestens 1,5 N/mm2 betragen.
Die Feuchtigkeit darf bei Beton 4,5 CM-% nicht überschreiten.
Eine rückseitige Durchfeuchtung muss dauerhaft ausgeschlossen werden.
Die Hinweise der Fachverbände, z.B. BEB-Arbeitsblätter KH-0/U und KH-0/S in
der aktuellen Fassung sind zu beachten.
Die Sanierung von Fußböden kann ein gesondertes Vorgehen erfordern.
Beratung einholen!
Mischen
Bei Einzelverpackung der Komponenten sind diese genau im vorgegebenen Mischungsverhältnis auszuwiegen.
Bei Kombi-Gebinden liegt in einer Arbeitspackung das werkseitig gewogene Material im genau richtigen Mischungsverhältnis vor.
Das Gebinde der Komponente A hat ausreichendes Volumen zur Aufnahme der gesamten Menge.
Den Härter restlos in das Harzgebinde leeren.
Die Vermischung erfolgt maschinell mit einem langsam laufenden Rührgerät (200 - 400 U/min) und soll 2 - 3 Minuten betragen, bis eine homogene, schlierenfreie Masse entsteht.
Zur Vermeidung von Mischfehlern wird empfohlen, das Harz-/Härter-Gemisch grundsätzlich in ein sauberes Gefäß umzuleeren und nochmals kurz zu mischen („Umtopfen“).
Herstellen von Kratzspachtelungen und Mörteln:
Kratzspachtelung:
1,0 kg EP 58 Grundierung
0,5 - 0,8 kg Mischsand 2/1
Epoxidharz-Mörtel:
1,0 kg EP 58 Grundierung
8,0 - 12,0 kg Mischsand 1
Bei der Zugabe von Zuschlagstoffen ist das Bindemittel vorzumischen, dann wird der Zuschlag zugegeben.
Die Zugabemenge des Mischsandes erfolgt nach der gewünschten Konsistenz und Festigkeit.
Werden größere Mörtelmengen gebraucht, sollte ‒ um Mischfehler zu vermeiden ‒ mit einem Zwangsmischer gearbeitet werden.
Verarbeitung
Grundierung:
Die Verarbeitung als Grundierung erfolgt sofort nach dem Mischen mit dem Rakel, Spachtel oder einer Nylon - Rolle.
Das Material in gleichmäßig geschlossener Schicht auf den Untergrund auftragen. Bei starker Saugfähigkeit des Untergrundes wird eine zweite Schicht
oder eine satte Kratzspachtelung zur Erzielung eines dichten Untergrundes empfohlen.
Für optimale Haftung wird empfohlen, die Fläche im frischen Zustand mit Quarzsand (Körnung 0,3/0,8 mm) abzustreuen.
Dies muss zwingend durchgeführt werden, wenn die nachfolgenden Beschichtungsarbeiten später als 48 Stunden nach der Grundierung aufgebracht werden.
Kratzspachtelung:
Zur Glättung des Untergrundes sowie zum kompletten Porenschluss wird vor dem Auftragen einer Beschichtung eine Kratzspachtelung aufgebracht.
Diese kann mit einer Traufel, Metall- oder Gummirakel aufgezogen werden.
Die Konsistenz muss der Untergrundsaugfähigkeit angepasst werden und muss so eingestellt sein, dass das Material schlagfrei verfließt.
Grundierspachtelungen:
Grundierungen können gleichzeitig als Glättspachtel aufgetragen werden, wenn sichergestellt ist, dass in einer Schicht ein ausreichender Porenschluss für nachfolgende Beschichtungen erreicht wird.
Üblicherweise können Grundierspachtelungen mit 0,5 kg Mischsand 2/1 pro 1 kg Bindemittel gefüllt werden.
Der Auftrag erfolgt mit dem glatten Gummirakel bei einem Verbrauch von 0,7 - 1,0 kg/m2, abhängig von der Rauhtiefe des Untergrundes.
Epoxidharz - Mörtel:
Zur Herstellung von ReaktionsharzMörtel und Estrichen ist das Harz gemäß der Empfehlung zu Mischen.
Die Verarbeitung muss unverzüglich nach dem Mischen erfolgen, denn bei Wartezeiten reagiert das Harz, was die Verarbeitung erschwert.
Je nach Aufgabe wird das Material aufgebracht, verteilt und geglättet.
Den Mörtel mit einer Latte abziehen, mit der Glättekelle verdichten und glätten.
Bei maschineller Glättung werden vorher Versuche empfohlen.
Zur Herstellung von Industriemörtelbelägen wird als Spezialharz EP 150 empfohlen.
Die Temperatur an Boden und Luft darf 10 °C nicht unterschreiten und/oder die Luftfeuchtigkeit darf nicht über 75 % betragen.
Die Temperaturdifferenz zwischen Boden- und Raumtemperatur sollte kleiner 3 °C sein, damit die Härtung nicht gestört wird.
Tritt eine Taupunktsituation auf, kann eine reguläre Trocknung nicht erfolgen und es treten Härtungsstörungen und Fleckenbildung auf.
Die angegebenen Härtezeiten beziehen sich auf 20 °C, bei tieferen Temperaturen verlängern sich die Verarbeitungs- und Härtungszeiten, bei Temperaturerhöhung werden diese verkürzt.
Reinigung
Zur Entfernung von frischen Verunreinigungen und zur Reinigung von Werkzeugen sofort nach Gebrauch Verdünnung VR 24 verwenden.
Gehärtetes Material kann nur mechanisch entfernt werden.
Lagerung
Trocken, wenn möglich frostfrei lagern.
Ideale Lagertemperatur 10 - 20 °C. Vor Verarbeitung auf geeignete Verarbeitungstemperatur bringen.
Anbruchgebinde dicht verschließen und baldmöglichst aufbrauchen.
Besondere Hinweise
Das Produkt unterliegt der Gefahrstoffverordnung, Betriebssicherheitsverordnung sowie den Transportvorschriften für Gefahrgut.
Die erforderlichen Hinweise sind im DIN-Sicherheitsdatenblatt enthalten.
Kennzeichnungshinweise auf dem Gebindeetikett beachten!
GISCODE: RE30
Kennzeichnung VOC-Gehalt nach (EU-Verordnung 2004/42):
Grenzwert 500 g/l (2010,II,j/wb):
Produkt enthält im Verarbeitungszustand < 500 g/l VOC.
VOC-Content according to SCQAMD Rule 1168 for
Adhesives and Sealants:
VOC up to 280 °C is < 10 g/l
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EP58-V2-012022
DIN EN 13813:2003-01
Kunstharzestrichmörtel
DIN EN 13813: SR-B1,5-AR0,5-IR4
Brandverhalten: Efl-s1
Freisetzung korrosiver Substanzen: SR
Verschleißwiderstand BCA: AR 0,5
Haftzugfestigkeit: B 1,5
Schlagfestigkeit: IR 4
Das benötigte Werkzeug finden Sie in unseren Werkzeugshop:
Technische Daten*
Mischungsverhältnis:
Gewichtsanteile
A : B
=
100 : 37
Volumenteile
A : B
=
100 : 39
Verarbeitungstemperatur:
Temperatur
10° C
20°C
30°C
Zeit
60 Min.
40 Min.
20 Min.
Verarbeitungstemperatur:
Minium 15°C (Raum- und Bodentemperatur)
Härtungszeit:
Temperatur
15°C
23°C
30°C
Zeit
24 - 28 Std.
12 - 15 Std.
8 - 12 Std.
Härtung:
2 - 3 Tage bis zur mechanischen Beanspruchbarkeit bei 20°C
7 Tage bis zur chemischen Beanspruchbarkeit bei 20°C
Überarbeitbarkeit:
Nach 18 - 24 Stunden, spätestens jedoch nach 48 Stunden bei 20°C
Verbrauch:
Grundierung
ca. 0,250 - 0,400 kg/m² pro Auftrag
Kratzspachtel
ca. 0,400 - 0,600 kg/m²
Verpackung:
10 kg Eimer - Kombi, 30 kg Hobbock - Kombi
Haltbarkeit:
12 Monate (Originalverschossen)
.
Viskosität:
Komponete A + B
500
mPas
DIN EN ISO 3219 (23°C)
Festkörpergehalt:
> 99,8
Gew.-%
Werks - Methode
Dichte:
Komponete A + B
1,10
kg / l
DIN EN ISO 2811-2 (20°C)
Shor-Härte D
ca. 80
-
DIN 53505 (nach 7 Tagen)
Haftzugfestigkeit:
> 1,5
N/mm²
DIN EN ISO 1542
(* In Versuchen ermittelte Werte sind Durchschnittswerte. Abweichungen zur Produkt - Spezifikation möglich)
Sicherheitsdatenblätter
Momentan sind Sicherheitsdatenblätter nur auf Anfrage erhältlich.
Verwenden Sie unser Kontaktformular >>> hier <<<, benennen Sie das Produkt, damit wir Ihnen die passenden Daten zusenden können.
Unsere Angaben beruhen auf unseren bisherigen Erfahrungen und Ausarbeitungen.
Wir übernehmen Gewähr für die einwandfreie Qualität unserer Produkte,
die Verantwortung für das Gelingen der von Ihnen durchgeführten Arbeiten
können wir nicht übernehmen, da wir keinen Einfluss auf die Verarbeitung
und Verarbeitungsbedingungen haben. Es wird empfohlen,
im Einzelfall Versuchsflächen anzulegen.
Thema Firmen- und Markennamen:
Alle angegebenen Firmen- und Markennamen und Warenzeichen sind Eigentum Ihrer Inhaber
und dienen lediglich zur Identifikation und Beschreibung der Produkte. Bei den angelinkten
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